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Gutachten

Dipl.-Kaufmann Carsten Rump, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lagereinrichtungen
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Gutachten

Dipl.-Kaufmann Carsten Rump, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lagereinrichtungen
Gutachten

Ihr Spezialist für Regale und Lagereinrichtungen

Wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lagereinrichtungen wie Regalen in Deutschland gebraucht, stellt man schnell fest, dass es hierfür nur wenige Spezialisten gibt. Häufig werden deshalb für Privat- und Gerichtsgutachten Sachverständige aus angrenzenden Fachgebieten beauftragt. Lagereinrichtungen, im Speziellen Industrieregale sind aber kein Metallbau im klassischen Sinn, da es sich bei den verwendeten Komponenten gewöhnlich um kaltverformte Serienprodukte handelt. Daher kann ein solches Gutachten im Streitfall vor Gericht womöglich nicht standhalten.

Lager- und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bei der Lagereinrichtung

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im Speziellen Regalanlagen an.

Regalpruefung 1
Lager- und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bei der Lagereinrichtung

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im Speziellen Regalanlagen an.

Regalpruefung 1
Lager- und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bei der Lagereinrichtung

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im Speziellen Regalanlagen an.

Wann Gutachten?

Regalgutachten

Sachverständigengutachten schaffen für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssichheit.

1

bei technischen Mängeln, Unfallschäden, Streitigkeiten oder Vertragsregelungen

2

für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen oder Privatpersonen

1

bei technischen Mängeln, Unfallschäden, Streitigkeiten oder Vertragsregelungen

2

für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen oder Privatpersonen

Arbeitssicherheit stärken

Leistungen im Überblick

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstütze ich Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Viele DIN-Normen allein für Regalanlagen sowie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sollten einbezogen bzw. beauftragt werden, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld vorhandene Sachverstand nicht ausreicht, wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst zu treffen. Solche Anlässe können sein:

Check icon
die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
Check icon
die Ermittlung einer Schadensursache
Check icon
die Bewertung einer Lagereinrichtung
Check icon
Beratungs-, Planungs-, Fertigungs- oder Montagefehler?
Check icon
sonstige fachliche Auseinandersetzung, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollten
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unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
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die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
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die Ermittlung einer Schadensursache
Check icon
die Bewertung einer Lagereinrichtung
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Beratungs-, Planungs-, Fertigungs- oder Montagefehler?
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sonstige fachliche Auseinandersetzung, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollten
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unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken

FAQ

Was ist ein Sachverständiger oder ein Gutachter?

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu fungieren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen. Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Was ist ein „IHK-Sachverständiger“?

Ein „IHK-Sachverständiger“ ist ein von einer Industrie- und Handelskammer auf einem oder mehreren Gebieten der Wirtschaft öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Woran erkennt man einen IHK-Sachverständigen?

Der IHK-Sachverständige erhält von der bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. In den beiden Dokumenten und im Stempel ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Außerdem hat der IHK-Sachverständige im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen (z. B. im Briefkopf) und seine Gutachten mit dem entsprechenden Rundstempel zu versehen.

Für welche Sachgebiete sind Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt?

Derzeit sind für über 280 Gebiete der Wirtschaft Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Wann sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden?

Immer dann, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können. Solche Anlässe können sein:

  • die Beurteilung einer Havarie, eines Mangels oder eines Schadens
  • die Ermittlung einer Schadensursache
  • Auseinandersetzungen über Preise, Honorare oder Vergütungen
  • sonstige fachliche Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollen
  • unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken

Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.

Wer hilft bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen?

Die Namen von ca. 8.500 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie deren Anschriften und Kommunikationsverbindungen finden Sie in diesem Verzeichnis. Hier können Sie unter anderem nach Sachgebieten, nach Stichworten, nach Namen oder auch regional nach Orten oder nach den bestellenden Behörden recherchieren. Gern unterstützen Sie auch die regionalen Industrie- und Handelskammern bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen. Bei Gerichtsaufträgen oder im Falle von Schiedsgutachten benennen die Industrie- und Handelskammern auch einzelne Sachverständige.

Die Leistungen im Überblick

Carsten Rump - Ihr IHK-Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen

Lagereinrichtungen gibt es mit den unterschiedlichsten Bauformen, Tragfähigkeiten und Ausführungen. So vielfältig die Einsatzgebiete dieser Regalanlagen sind, so vielfältig sind die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Fragen, die professionelle Gutachten verlangen.

Meine Tätigkeit umfasst das Erstellen von Gerichts- und Privatgutachten bei Streitigkeiten, Unfällen oder Versicherungsschäden mit Lagereinrichtungen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Überprüfung, Feststellung und Analyse technischer Mängel. Ein anderes Feld ist mein Schulungs-Angebot zu den verschiedensten Themen, die für den Umgang mit Lagereinrichtungen relevant sind. Mein Geschäftsgebiet erstreckt sich europaweit.

Gutachten mit Wert

Begutachtung bei Schadensfällen / Unfällen mit Lagereinrichtungen und Regalen

Altersgerechter Verschleiß, Materialfehler, Ersatzteilqualität, Fehlerhafte Instandsetzungen, Eigenverschulden, Beratungsfehler, Planungsfehler oder Montagefehler?

Hohe Qualität und Service-Effizienz auf der einen Seite, oder Herstellermängel, Reparatur- bzw. Wartungsfehler auf der anderen Seite, bewegen sich in ständiger Grauzone. Immer dann, wenn der eigene vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können, genieße ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger eine hohe Glaubwürdigkeit bei Streitbeilegungen.

Solche Anlässe können sein:

Check icon
Die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
Check icon
die Ermittlung einer Schadensursache
Check icon
Auseinandersetzungen über Preise, Ausführung und Vertragsinhalte
Check icon
Unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Check icon
Die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
Check icon
die Ermittlung einer Schadensursache
Check icon
Auseinandersetzungen über Preise, Ausführung und Vertragsinhalte
Check icon
Unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Carsten Rump

„Mein Berufsleben ist die Lagerbranche.”

Nach meinem Abitur absolvierte ich zunächst ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, angeschlossen der Wirtschaftswissenschaften. Meine erste Arbeitsstelle war in einem mittelständischen Unternehmen, welches sich mit der Herstellung und dem Vertrieb im Automotive-Bereich beschäftigte. Daran schloss sich eine langjährige Tätigkeit als Verantwortlicher für die transportnahe Lagerlogistik bei einer führenden Spedition an. Seit 2007 beschäftige ich mich hauptberuflich bei einem Regalhersteller mit dem Thema Sicherheit von Lagereinrichtungen. Mit diesen Erfahrungen wurde ich unter anderem häufig als Referent auf internationalen Messen, zu Schulungen der  Berufsgenossenschaften, zu Fachvorträgen sowie als Autor von Fachbüchern tätig. Die aus vielen Jahren gewonnene Erfahrung und Sachkunde kommt mir bei der Erstellung von Gutachten und Bewertungen rund um die Lagereinrichtungen zugute. Durch etliche erstellte Gutachten fiel auf, dass ich fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darstellen konnte.

Mit dieser Empfehlung wurde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Meine Vereidigung bei der Industrie- und Handelskammer weist mich als unabhängige, unparteiische sowie integre Person aus, die auf dem Sachgebiet „Schäden an Lagereinrichtungen (Regalanlagen)“ über außerordentliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Wichtige Hinweise und zu meiner Vereidigung, und wann ein IHK-Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden sollte, finden Sie unter FAQ.

Gutachten

Ihr Spezialist für Regale und Lagereinrichtungen

Wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lagereinrichtungen wie Regalen in Deutschland gebraucht, stellt man schnell fest, dass es hierfür nur wenige Spezialisten gibt. Häufig werden deshalb für Privat- und Gerichtsgutachten Sachverständige aus angrenzenden Fachgebieten beauftragt. Lagereinrichtungen, im Speziellen Industrieregale sind aber kein Metallbau im klassischen Sinn, da es sich bei den verwendeten Komponenten gewöhnlich um kaltverformte Serienprodukte handelt. Daher kann ein solches Gutachten im Streitfall vor Gericht womöglich nicht standhalten.

Lager- und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bei der Lagereinrichtung

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im Speziellen Regalanlagen an.

Regalpruefung 1
Lager- und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bei der Lagereinrichtung

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im Speziellen Regalanlagen an.

Regalpruefung 1
Lager- und Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bei der Lagereinrichtung

Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Schäden an Lagereinrichtungen bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!

Als von der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen fertige ich Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Lagereinrichtungen, im Speziellen Regalanlagen an.

Wann Gutachten?

Regalgutachten

Sachverständigengutachten schaffen für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssichheit.

1

bei technischen Mängeln, Unfallschäden, Streitigkeiten oder Vertragsregelungen

2

für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen oder Privatpersonen

1

bei technischen Mängeln, Unfallschäden, Streitigkeiten oder Vertragsregelungen

2

für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen oder Privatpersonen

Arbeitssicherheit stärken

Leistungen im Überblick

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstütze ich Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Viele DIN-Normen allein für Regalanlagen sowie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sollten einbezogen bzw. beauftragt werden, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld vorhandene Sachverstand nicht ausreicht, wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst zu treffen. Solche Anlässe können sein:

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die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
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die Ermittlung einer Schadensursache
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die Bewertung einer Lagereinrichtung
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Beratungs-, Planungs-, Fertigungs- oder Montagefehler?
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sonstige fachliche Auseinandersetzung, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollten
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unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
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die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
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die Bewertung einer Lagereinrichtung
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Beratungs-, Planungs-, Fertigungs- oder Montagefehler?
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sonstige fachliche Auseinandersetzung, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollten
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FAQ

Was ist ein Sachverständiger oder ein Gutachter?

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu fungieren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen. Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

Was ist ein „IHK-Sachverständiger“?

Ein „IHK-Sachverständiger“ ist ein von einer Industrie- und Handelskammer auf einem oder mehreren Gebieten der Wirtschaft öffentlich-bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Woran erkennt man einen IHK-Sachverständigen?

Der IHK-Sachverständige erhält von der bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel. In den beiden Dokumenten und im Stempel ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Außerdem hat der IHK-Sachverständige im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen (z. B. im Briefkopf) und seine Gutachten mit dem entsprechenden Rundstempel zu versehen.

Für welche Sachgebiete sind Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt?

Derzeit sind für über 280 Gebiete der Wirtschaft Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Wann sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden?

Immer dann, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können. Solche Anlässe können sein:

  • die Beurteilung einer Havarie, eines Mangels oder eines Schadens
  • die Ermittlung einer Schadensursache
  • Auseinandersetzungen über Preise, Honorare oder Vergütungen
  • sonstige fachliche Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollen
  • unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken

Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.

Wer hilft bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen?

Die Namen von ca. 8.500 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie deren Anschriften und Kommunikationsverbindungen finden Sie in diesem Verzeichnis. Hier können Sie unter anderem nach Sachgebieten, nach Stichworten, nach Namen oder auch regional nach Orten oder nach den bestellenden Behörden recherchieren. Gern unterstützen Sie auch die regionalen Industrie- und Handelskammern bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen. Bei Gerichtsaufträgen oder im Falle von Schiedsgutachten benennen die Industrie- und Handelskammern auch einzelne Sachverständige.

Die Leistungen im Überblick

Carsten Rump - Ihr IHK-Sachverständiger für Schäden an Lagereinrichtungen

Lagereinrichtungen gibt es mit den unterschiedlichsten Bauformen, Tragfähigkeiten und Ausführungen. So vielfältig die Einsatzgebiete dieser Regalanlagen sind, so vielfältig sind die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Fragen, die professionelle Gutachten verlangen.

Meine Tätigkeit umfasst das Erstellen von Gerichts- und Privatgutachten bei Streitigkeiten, Unfällen oder Versicherungsschäden mit Lagereinrichtungen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Überprüfung, Feststellung und Analyse technischer Mängel. Ein anderes Feld ist mein Schulungs-Angebot zu den verschiedensten Themen, die für den Umgang mit Lagereinrichtungen relevant sind. Mein Geschäftsgebiet erstreckt sich europaweit.

Gutachten mit Wert

Begutachtung bei Schadensfällen / Unfällen mit Lagereinrichtungen und Regalen

Altersgerechter Verschleiß, Materialfehler, Ersatzteilqualität, Fehlerhafte Instandsetzungen, Eigenverschulden, Beratungsfehler, Planungsfehler oder Montagefehler?

Hohe Qualität und Service-Effizienz auf der einen Seite, oder Herstellermängel, Reparatur- bzw. Wartungsfehler auf der anderen Seite, bewegen sich in ständiger Grauzone. Immer dann, wenn der eigene vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können, genieße ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger eine hohe Glaubwürdigkeit bei Streitbeilegungen.

Solche Anlässe können sein:

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Die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
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Auseinandersetzungen über Preise, Ausführung und Vertragsinhalte
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Unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
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Die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
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die Ermittlung einer Schadensursache
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Auseinandersetzungen über Preise, Ausführung und Vertragsinhalte
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Unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Carsten Rump

„Mein Berufsleben ist die Lagerbranche.”

Nach meinem Abitur absolvierte ich zunächst ein Studium des Wirtschaftsingenieurwesens, angeschlossen der Wirtschaftswissenschaften. Meine erste Arbeitsstelle war in einem mittelständischen Unternehmen, welches sich mit der Herstellung und dem Vertrieb im Automotive-Bereich beschäftigte. Daran schloss sich eine langjährige Tätigkeit als Verantwortlicher für die transportnahe Lagerlogistik bei einer führenden Spedition an. Seit 2007 beschäftige ich mich hauptberuflich bei einem Regalhersteller mit dem Thema Sicherheit von Lagereinrichtungen. Mit diesen Erfahrungen wurde ich unter anderem häufig als Referent auf internationalen Messen, zu Schulungen der  Berufsgenossenschaften, zu Fachvorträgen sowie als Autor von Fachbüchern tätig. Die aus vielen Jahren gewonnene Erfahrung und Sachkunde kommt mir bei der Erstellung von Gutachten und Bewertungen rund um die Lagereinrichtungen zugute. Durch etliche erstellte Gutachten fiel auf, dass ich fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darstellen konnte.

Mit dieser Empfehlung wurde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Meine Vereidigung bei der Industrie- und Handelskammer weist mich als unabhängige, unparteiische sowie integre Person aus, die auf dem Sachgebiet „Schäden an Lagereinrichtungen (Regalanlagen)“ über außerordentliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Wichtige Hinweise und zu meiner Vereidigung, und wann ein IHK-Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden sollte, finden Sie unter FAQ.